Appell zum Heiligen-Geist-Hospital

Appell des Vorstandes des ArchitekturForumLübeck e.V. zum Erhalt des Alten- und Pflegeheims im Heiligen-Geist-Hospital
 
Das Lübecker Heiligen-Geist-Hospital ist nicht nur ein Monumentalbauwerk der norddeutschen Backsteingotik, sondern auch und insbesondere eine der ältesten Sozialeinrichtungen Europas. Das ab 1260 errichtete Hospital ist damit ein bedeutendes Zeugnis einer sozialen Initiative des Mittelalters und wesentlicher Bestandteil des Lübecker Welterbes.

Nun soll, wie in den Lübecker Nachrichten Anfang November zu lesen ist, mit dieser mehr als siebenhundertjährigen Tradition gebrochen und das Seniorenheim in weniger als einem Jahr geschlossen werden. Der Grund ist einfach und eindimensional: Nicht wirtschaftlich.

Welterbe-Stadt zu sein, ist jedoch nicht nur eine Auszeichnung, sondern bedeutet insbesondere auch Verpflichtung. Zu dieser Verpflichtung gehört unumstritten der Erhalt des Heiligen-Geist-Hospitals und zwar nicht nur des Gebäudes selbst, der Materie, sondern eben auch des Geistes dieses wichtigen Stücks Lübecker Stadtgeschichte. In diesem besonderen Fall kann man sogar noch weiter gehen und die jahrhundertealte Nutzung dieses Bauwerks als fundamentalen, integralen Bestandteil des Denkmal(wert)s und des gesamten Lübecker Welterbes betrachten.

Wie konnte es also dazu kommen, dass ohne Kommunikation mit Betroffenen und ohne weitergehende Diskussion sowie ohne Debatte mit der Fachöffentlichkeit eine solche Entscheidung getroffen und so leichtfertig mit einer über siebenhundertjährigen Tradition gebrochen wurde?
 
Bevor über die Zukunft des Heiligen-Geist-Hospitals abschließend entschieden wird, bedarf es einer intensiven sowie mehrdimensionalen Debatte mit den fachlich Beteiligten. Und dies ohne vorschnelle Entscheidungen, ohne vollendete Tatsachen und ohne vordergründige Vorherrschaft monetärer Aspekte. Hohe Kosten wird ohnehin jede Nutzung im Heiligen-Geist-Hospital verursachen – daher ist Wirtschaftlichkeit ein grundsätzlich schwaches Argument.
Aus diesem Grund – und in Anbetracht des tatsächlichen und immateriellen Wertes dieses einmaligen Denkmals sowie ob der gewichtigen Gründe, die für den Erhalt der Nutzung sprechen – kann und darf die ökonomische Betrachtung nicht das vorrangige Kriterium folgenschwerer Entscheidungen sein.